Verkehrszeichen mieten – Baustellenbeschilderung nach verkehrsrechtlicher Anordnung
Arbeitsstelle, Tempolimit, Halteverbot – alles aus einer Hand
Vom Gefahrzeichen „Arbeitsstelle“ über Geschwindigkeitsbeschränkungen bis zum Halteverbot: BLOCK Bauzäune vermietet und verkauft Verkehrszeichen in unterschiedlichen Größen mit Zusatzzeichen, Schilderständern und Fußplatten – zusammengestellt nach Ihrer verkehrsrechtlichen Anordnung, bundesweit geliefert und auf Wunsch aufgestellt.

Welche Verkehrszeichen braucht eine Baustelle?
Welche Zeichen an einer Baustelle stehen müssen, legt die verkehrsrechtliche Anordnung fest – typisch sind „Arbeitsstelle“, Tempolimit, Halteverbot und Vorbeifahrt mit Zusatzzeichen. BLOCK Bauzäune liefert die Verkehrszeichen in der passenden Größe komplett mit Schilderständern und Fußplatten und stellt sie auf Wunsch nach Anordnung auf. Die Beantragung der Anordnung oder einer Halteverbotszone übernehmen wir auf Anfrage.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Vorschriftsgemäß: Verkehrszeichen nach StVO, retroreflektierend
- Verschiedene Größen: passend zu Straßentyp und Anordnung
- Komplett ausgestattet: Schilderständer, Fußplatten und Zusatzzeichen inklusive
- Nach RSA kombinierbar: mit Leitbaken, Schrankengittern und Warnleuchten
- Service auf Anfrage: Unterstützung bei Anordnung, Halteverbotszone und Gebührenbescheiden
- Komplettservice: Lieferung, Aufstellung nach Anordnung, Umbau und Abholung
- Mieten oder kaufen: flexibel mieten – oder als Neuware bzw. geprüfte Gebrauchtware kaufen
Typische Einsatzbereiche
- Straßenbaustellen: Arbeitsstelle, Tempolimit, Überholverbot, Vorbeifahrt
- Halteverbotszonen: Umzüge, Containerstellung, Kranarbeiten, Anlieferungen
- Gehweg- und Radwegsperrungen: Umleitung von Fußgängern und Radfahrern
- Umleitungen: Beschilderung von Umleitungsstrecken bei Vollsperrungen
- Veranstaltungen: Sperrungen und Parkregelungen bei Festen und Läufen
- Private Flächen: Parkplätze, Werksgelände, Zufahrten
Technische Daten
| Ausführung | Verkehrszeichen nach StVO, retroreflektierend |
| Größen | unterschiedliche Größen je nach Anordnung |
| Zusatzzeichen | Zeiten, Längen, Ausnahmen – nach Anordnung |
| Aufstellung | Schilderständer mit Fußplatten |
| Beleuchtung | Warnblinkleuchte LED, Batterie, zweiseitig (optional) |
| Service | Beantragung der Anordnung / Halteverbotszone auf Anfrage |
| Abrechnung | nach Stück und Mietdauer |
So läuft die Miete ab
- Anfrage: Teilen Sie uns die benötigte Stückzahl oder die abzusichernde Strecke, den Einsatzort und die voraussichtliche Dauer mit – online, telefonisch oder per WhatsApp. Liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung vor, schicken Sie sie einfach mit.
- Angebot und Beratung: Sie erhalten kurzfristig ein Angebot. Auf Wunsch beraten wir zur Zusammenstellung nach RSA – Verkehrszeichen, Leitbaken, Verkehrszeichen und Warnleuchten aus einer Hand.
- Lieferung und Aufstellung: Unsere Monteure liefern das Material zum vereinbarten Termin und stellen es auf Wunsch gemäß Anordnung auf.
- Während der Bauzeit: Umstellungen bei neuen Bauabschnitten oder zusätzliches Material sind kurzfristig möglich.
- Abholung: Nach Abschluss der Arbeiten bauen wir ab und holen alles wieder ab – Sie kümmern sich um nichts.
Verkehrszeichen mieten – bundesweit, mit drei Standorten in Ihrer Nähe
Von der Zentrale in Bremen und den Niederlassungen in Osnabrück und Budenheim bei Mainz liefern wir bundesweit – mit kurzen Anfahrten in Norddeutschland, Westfalen und im Rhein-Main-Gebiet. Standort wählen, Ansprechpartner finden, anfragen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Verkehrszeichen
Immer dann, wenn Arbeiten den öffentlichen Straßenverkehr beeinträchtigen und dafür Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nötig sind – etwa bei Sperrung oder Einengung von Fahrbahnen, Geh- und Radwegen oder Parkflächen. Die Straßenverkehrsbehörde legt darin die Maßnahmen fest.
Auf Anfrage ja. Wir unterstützen bei der Beantragung bei der zuständigen Behörde und reichen die Gebührenbescheide transparent weiter.
Gefahrzeichen „Arbeitsstelle“, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote, Überholverbote und vorgeschriebene Vorbeifahrten – jeweils mit Zusatzzeichen. Welche Kombination nötig ist, steht in der Anordnung.
Ja. Verkehrszeichen liefern wir komplett mit Schilderständern und Fußplatten, sodass sie standsicher aufgestellt werden können.
Halteverbotszonen müssen in der Regel mehrere Tage vor Beginn stehen – die genaue Frist nennt die Behörde in der Anordnung. Planen Sie deshalb frühzeitig; wir stellen die Schilder termingerecht auf.
Der Mietpreis richtet sich nach Anzahl und Art der Zeichen, Mietdauer, Einsatzort und Service (Lieferung, Aufstellung, Abholung). Eine Mindestmenge gibt es nicht – Sie erhalten kurzfristig ein Angebot.
Ja. Verkehrszeichen, Zusatzzeichen und Schilderständer verkaufen wir als Neuware oder als geprüfte Gebrauchtware – für Bauunternehmen, Kommunen und Versorger mit regelmäßigem Bedarf.
Passendes Zubehör zur Baustellenbeschilderung
Zusatzzeichen – etwa Zeitangaben, Längen oder „Baustellenfahrzeuge frei“ – ergänzen die Hauptzeichen exakt nach verkehrsrechtlicher Anordnung.
Die zweiseitige LED-Warnblinkleuchte mit Batterie macht Absperrungen bei Nacht und schlechter Sicht weithin erkennbar – auf Leitbaken, Schrankengittern und Schilderständern montierbar.
Leitbaken führen den Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei – mit Fußplatte und auf Wunsch mit Warnleuchte.
Absperrschrankengitter ergänzen Leitbaken und Verkehrszeichen zur vollständigen Baustellenabsicherung – etwa zur Sperrung von Gehwegen oder Baugruben.
Hinweisschilder wie „Betreten verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ lassen sich an Gittern und Zäunen anbringen.
Auf Wunsch kümmern wir uns um die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde – die Gebührenbescheide reichen wir transparent weiter.
